Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leider kommen auch wir um das sogenannte "Kleingedruckte" nicht herum. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH fair zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines (Lizenz-) Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung resp. Auftragserteilung bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken (wählen Sie hierzu in Ihrem Browser einfach den Menüpunkt "Datei - Drucken").

Abschnitt 1: (generelle Regeln)

§ 1 Allgemeines

  1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
  2. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
  3. Für die Lizenzsierung der métier 2000 Webrechner bestehen zusätzlich ergänzende Bestimmungen. (vgl. Abschnitt 2, §§10-18)

§ 2 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat bis zu einem Auftragswert von 1.000 DM grundsätzlich über unser elektronisches Bestellsystem zu erfolgen.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche bei der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH schriftlich zu melden. Die ausschließliche Lieferung der Software per Internet behalten wir uns vor.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden vor.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die métier 2000 Softwareentwicklung GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

§ 6 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert.

§ 7 Gewährleistung

Die métier 2000 Softwareentwicklung GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. Die métier 2000 Softwareentwicklung GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.

Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt métier 2000 Softwareentwicklung GmbH keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH  Auweg 78 D-85375 Neufahrn gemacht werden.

§ 8 Rechte

Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH.

Durch Öffnen der Versiegelung / resp. der Installation der gelieferten Software werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:

  1. bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf genau einem Rechner des Kunden zu nutzen – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen; bei Weblizenzen gilt, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die Nutzung der Web-Software stets nur für eine URL. Diese muss der URL-Anzeige des Browser zu entnehmen sein.
  2. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt ein Kopie, ausschließlich zu Sicherungszwecken zu erstellen.
  3. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH vorliegt.
  4. Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht.

§ 9 Händler

An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu den oben unter § 8 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

Abschnitt 2: Ergänzende Bestimmungen für die Nutzung der métier 2000 Webrecher (durch Linkaufruf zu einem métier 2000 - Server)

Die métier 2000 - Softwareentwicklung GmbH mit Sitz in Neufahrn bei Freising (nachfolgend métier 2000 genannt) stellt dem Kunden den bestellten métier 2000 Webrechner ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGB sind im Internet unter www.metier2000.de jederzeit frei abrufbar und werden bei Lizenzantrag erneut zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB der métier 2000 auf dem Antragsformular an. Die AGB können jederzeit ausgedruckt werden.

§ 10 Leistungsumfang, Entgelte

Grundlage für die Bearbeitung eines Lizenzantrags ist die ordnungsgemäße und vollständige Eingabe der erforderlichen Daten. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem auf der WebSeite der métier 2000 offen dargestellten Webrechner. Dieser kann von jedem Interessenten getestet werden. Die Nutzung der métier 2000 Webrechner erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß dem Lizenzvertrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang - sofern nichts anderes vereinbart - eine elektronische oder schriftliche Rechnung.

métier 2000 behält sich eine Änderung der Lizenzentgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Abänderungen werden per E-Mail- oder Post dem Kunden mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte (z. B. das Auslaufen der zeitlich befristeten Reduktion spezieller oder auch kombinierter Angebote) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.

Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt métier 2000, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

métier 2000 beginnt mit den Bereitstellung des métier 2000 Webrechners unmittelbar mit der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.

Gegen Forderungen von métier 2000 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 11 Regelungen zu selbst erstellten resp. eingebetteten Inhalten

Der Kunde gewährleistet, daß métier 2000 Webrechner nur auf WebSeiten eingesetzt werden, die nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von menschenverachtenden, extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen von Domains, die einen métier 2000 Webrechner enthalten nicht gestattet. métier 2000 ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist métier 2000 berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

métier 2000 behält sich vor, Webrechnereinbindungen, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. métier 2000 behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten läßt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.

Sollte métier 2000 aus den oben beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber métier 2000 leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die métier 2000 zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält métier 2000 Ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

§ 12 Verantwortlichkeit des Kunden für seine Implementierung der Webrechner

Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen métier 2000 Webrechner produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch métier 2000 findet nicht statt.

métier 2000 überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

Die métier 2000 übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt métier 2000 Softwareentwicklung GmbH keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Soweit Daten an métier 2000 - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von métier 2000 werden gemäß Produktbeschreibung regelmäßig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von métier 2000 übertragen.

Die lizensierte Hard- und Software darf nicht modifiziert, verändert, weiterverkauft, verliehen oder verpfändet werden. Der Kunde wird Kopien von evtl. überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

§ 13Vertragsbeginn und -ende

Mit dem Tag der Bereitstellung der Freischaltung zum métier 2000 Webrechner entsteht zwischen dem Kunden und métier 2000 das Vertragsverhältnis. Der Kunde und métier 2000 können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.

métier 2000 kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.

Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen métier 2000 Webrechner mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. métier 2000 kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.

§ 14 Verfügbarkeit, Wartung der Webrechner

In der Regel stehen die métier 2000-Internet-Services 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. métier 2000 garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 99% per annum. Für jeden darüberhinaus enstehenden Ausfall erstattet métier 2000 die Ausfallzeit anteilig an der monatlichen Lizenzgebühr. métier 2000 übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der métier 2000 für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

§ 15 Leistungsstörungen der Webrechner

Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat métier 2000 Störungen des Zuganges zum métier 2000 Webrechner im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, métier 2000 erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).

§ 16 Technische Beratung

Die technische Beratung per E-Mail und Hotline erfolgt in dem in der Produktinformation ausgewiesenen Umfang.

§ 17 Datenschutz

métier 2000 bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. métier 2000 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihr begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten).

métier 2000 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von métier 2000 angebotenen Dienste, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen (Abrechnungsdaten).

métier 2000 ist ebenfalls erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der von métier 2000 angebotenen Dienste zu verarbeiten und zu nutzen. Der Kunde erteilt hierzu bei Vertragsschluß seine ausdrückliche Einwilligung. Diese kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 18 Sonstiges

métier 2000 ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. métier 2000 ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Homepage der métier 2000 veröffentlicht und dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

métier 2000 steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der métier 2000 oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

Abschnitt 3: Abschließende Bestimmungen

§ 19 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort ist Freising bei München.

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für die métier 2000 Softwareentwicklung GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht, nach Wahl der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH auch das für den Besteller örtlich und sachlich zuständige. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei internationalen Verträgen gilt das für die métier 2000 Softwareentwicklung GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl der métier 2000 Softwareentwicklung GmbH kann das Gericht in der Hauptstadt des Bestellers als zuständig gelten. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand: 18. August 2001, métier 2000 Softwareentwicklung GmbH